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Geänderte Öffnungszeiten

Ab dem 02.01.2023 haben wir neue Öffnungszeiten.

Zertifikate

 

Service wird bei uns groß geschrieben!

BEI UNS BEGINNT DER SERVICE MIT UMFASSENDER UND UNVERBINDLICHER BERATUNG. 
Viele unserer Serviceleistungen sind für Sie ohne Zusatzkosten oder werden von Ihrer Versicherung übernommen.
Lesen Sie dazu auch unsere Hinweise zu Versicherungen.

 

Unsere Serviceangebote im Einzelnen:

  • Auf Wunsch Abholen Ihres Fahrzeuges oder die Organisation des Abholens (z. T. kostenpflichtig)
  • Erstellen eines schriftlichen Kostenvoranschlags (wird bei Auftragsvergabe verrechnet)
  • Erstellen von Gutachten durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen (kostenpflichtig)
  • Jedes Fahrzeug, dass bei uns repariert wurde, wird von innen und außen gereinigt (kostenlos)
  • Auf Wunsch Zustellung des Fahrzeuges oder dessen Organisation (z. T. kostenpflichtig)
  • Wenn Sie beim Abholen des Fahrzeuges warten müssen, gibt es bei uns natürlich kostenlos einen Kaffee

Haben Sie noch Fragen oder einen ausgewöhnlichen Wunsch? Wir helfen, soweit es uns möglich ist auch da weiter.

 

Hinweise zu Versicherungen

Im Großen und Ganzen sind die Bedingungen, der in Deutschland im KFz-Bereich abgeschlossenen Versicherungen gleich. Es gibt aber eine Vielzahl an unterschiedlichen Klauseln, die die Schadensregulierung individuel ausfallen lassen.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir, sich vor der Auftragsvergabe kundig zu machen, wenn Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug über Ihren Kasko- oder Vollkasko-Versicherung abrechnen wollen.
Wichtige Kriterien sind z. B.: 

  • Freie Werkstattwahl oder sind Sie an eine von der Versicherung angegebene Werksatt gebunden?
  •  Selbstbeteiligung "Ja" oder "Nein"?
  • Werden Reinigungsarbeiten z. B. bei  Glasbruch (Beseitigung von Glasresten im Innenraum) von der Kasko-Versicherung übernommen?
  • Ist es letzendlich günstiger bei einer Vollkaskoversicherung, wenn ich denn Schaden selbst bezahle?

um nur einige Fragen zu benennen.

Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie vorab z. B.  abklären:

  • Wurde der Schaden bereits vom Verursacher an dessen Versicherung gemeldet? (Schadensnummer erfragen!)
  • Liegt eine Teilschuld Ihreseits vor bzw. ist entsprechend daraufhin geklagt worden?

Wenn ein Fahrzeug im Ausland gemeldet und versichert ist gelten, sogar innerhalb der EU, z. T. unterschiedliche Regeln seitens der Versicherungen. In Deutschland haben Sie z. B. ein Anrecht auf einen Leihwagen für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug repariert wird. Das ist nicht überall so. Häufig verweigert die ausländische Versicherung diese Kostenübernahme und Sie müssen letztendlich versuchen die Kosten beim Verursacher einzuklagen.
Des Weiteren dauert es häufig deutlich länger bis der Schaden (vollständig) reguliert wird.

Haben Sie noch Fragen, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Öffnungszeiten

MO. - DO. 06.00 bis 18.00 Uhr
FR. geschlossen (tel. erreichbar von 9:00 bis 15:00 Uhr)
SA. geschlossen

Werkstatt-Arbeitszeiten
MO. - DO. 06.00 bis 16.00 Uhr
FR. geschlossen
SA. geschlossen

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